Göttinger Symphonieorchester
Göttinger Symphonieorchester
Promenadenkonzert 1 - Rhapsody in Blue
Dieses Konzert macht Spaß! Wer sein Werk „Der Ochse auf dem
Dach“ nennt, muss doch mindestens zwei Clowns gefrühstückt
haben, oder? Darius Milhaud gelang vor rund 100 Jahren diese
wahrlich amüsante Ballettkomposition. Gabriel Faurés spanisch-
hübsche „Pavane“ leitet über zum Inbegriff des klassisch-jazzigen
Klavier-Orchester-Feuerwerks, das George Gershwin
mitten in den 1920er-Jahren schuf. Seine Rhapsody in Blue
vereint alles,
was man sich von Musik dieser Zeit wünscht – und
nimmt mit ihrem Sammelsurium-Charakter durchaus Bezug auf
die vielleicht bekannteste Programmmusik: Modest Mussorgskys
„Bilder
einer Ausstellung“ – hier einmal nicht in der Ravel-Fassung,
sondern arrangiert für Jazztrio und Orchester – garantieren
immer wieder einen echten Gemälde-Musik-Rätselspaß.
FRANK DUPREE
Dirigent/Klavier
OBI JENNE
Schlagzeug
JAKOB KRUPP
Kontrabass
PROGRAMM
DARIUS MILHAUD
Le boeuf sur le toit op. 58
GABRIEL FAURÉ
Pavane op. 50
GEORGE GERSHWIN
Rhapsody in Blue
MODEST MUSSORGSKY
Bilder einer Ausstellung
arr. für Jazz Trio und Orchester von
Yaron Gottfried
Foto: Ronny Zimmermann
Gemeinnützige Göttinger Symphonie Orchester GmbH
Godehardstraße 19-21
37081 Göttingen
info@gso-online.de
www.gso-online.de
Telefon: 0551 305 44-0
Fax: 0551 305 44 20
Einlasshinweise
Taschen und Rucksäcke
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die LOKHALLE Göttingen genommen werden.
Rauchverbot
In der LOKHALLE Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit polistischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches undradikales Propagandamaterial