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Hausordnung

Stand: Juli 2021

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen und -flächen der LOKHALLE. Der jeweilige Veranstalter und die GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH als Betreiberin kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern.

Der Aufenthalt in der LOKHALLE bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der LOKHALLE verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Alle Einrichtungen der LOKHALLE sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der LOKHALLE hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der LOKHALLE und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die LOKHALLE sofort zu verlassen.

Garderobe, Taschen- und Körperkontrollen: Aus Sicherheitsgründen kann das Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten angeordnet werden. Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, muss der Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!

Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die LOKHALLE zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen
  • Tiere (mit Ausnahme von Führhunden, Blindenhunden und Diensthunden)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Betreiberin, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der LOKHALLE zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, welche die LOKHALLE betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der LOKHALLE hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können, ohne dass es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf, nach der Vorschrift des § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.

Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Der Veranstalter ist verpflichtet, die Besucher darauf hinzuweisen, falls durch seine Veranstaltung im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der LOKHALLE hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel kostenlos zur Verfügung. Es gelten die Vorschriften laut TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft), DGUV V3 (Schutz der Beschäftigten), DIN 15905 Teil 5 (Schutz des Publikums).

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der LOKHALLE. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.

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Unterkünfte

Zwei moderne Hotels mit jeweils 144 Zimmern befinden sich direkt an der LOKHALLE Göttingen. Eine vollständige Übersicht inklusive einer interaktiven Übersichtskarte ist hier zu finden.

Anreise & Parken

Ob zu Fuß, mit dem Auto, der Bahn, dem Bus oder per Flugzeug – so finden Sie Ihren Weg zur LOKHALLE Göttingen.

Tickets

Tickets für unsere Veranstaltungen erhalten Sie online in unserem Programm oder an allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Barrierefreiheit

Die LOKHALLE Göttingen ist ebenerdig und somit ohne Barrieren frei zugänglich, alle Veranstaltungsbereiche liegen auf einer Ebene. Auch die Toiletten und Gastronomie sind barrierefrei zugänglich.

Gastronomie

Gastgeber Sam Ledderhose und sein motiviertes und sympathisches Team vom Hotel Restaurant Sachsenross verwöhnt die Besucher mit einem Standardsortiment an Pausensnacks wie Brezeln, Pfefferbeißer und Getränken sowie individuell auf die Veranstaltung abgestimmte Angebote und Specials.

Einlassbestimmungen

Die Sicherheit unserer Besucher hat für uns oberste Priorität. Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch in der LOKHALLE Göttingen nur das Nötigste (z. B. Handy, Schlüssel, Portemonnaie) mit. Wir empfehlen rechtzeitig zum Einlass zu kommen und die jeweilige volle Einlasszeit zu nutzen.

FAQ

In unserem FAQ-Bereich haben wir auf alle häufig gestellten Fragen die passenden Antworten parat.

Kontakt

Sie haben eine Frage zu Ihrem Veranstaltungsbesuch in der LOKHALLE Göttingen? Sie möchten mit uns in Kontakt treten? Nutzen Sie unser Kontaktformular.

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