Das Chormusical Martin Luther King
Das Chormusical Martin Luther King
Ein Traum verändert die Welt
In einer Mischung aus Gospel, Rock ‘n‘ Roll, Motown und Pop entführt die mitreißende Show ihr Publikum in die 60er-Jahre des vorigen Jahrhunderts. Schon zu Beginn fällt jener Schuss, der dem Leben des nur 39 Jahre alten Baptistenpastors ein Ende setzte. Der Titelsong „Ich hab den Traum“ spielt an auf Kings legendäre Rede beim Marsch auf Washington; ein Jahr später erhielt er in Stockholm den Friedensnobelpreis. Auch in West-Berlin war King, und wie er es schaffte, ohne Pass in den Osten einzureisen, zeigt das Musical in einer humorigen, aber historisch verbürgten Anekdote. Weiter geht es um Kings gewaltbereite Widersacher, seine Familie – und um seine Mitstreiterin Rosa Parks: Sie weigerte sich, einen für Weiße reservierten Sitzplatz zu verlassen, und löste so den Busstreik von Montgomery aus, der wiederum das Ende der Rassentrennung einläutete.
Bei der Aufführung wirken mehr als 400 Sängerinnen und Sänger mit, die zusammen einen riesigen Chor bilden – das Herzstück des Chormusicals und somit zum „heimlichen Star“ der Inszenierung werden.
Dass Träume wahr werden können und welche Kraft im Engagement eines Einzelnen steckt, zeigt das neue Chormusical der Stiftung Creative Kirche mit Mitmach-Möglichkeit: „Martin Luther King“.
Stiftung Creative Kirche
Pferdebachstraße 31
58455 Witten
service@creative-kirche.de
www.king-musical.de/
Telefon: 02302 28222 22
Fax: 02302 28222 23
Telefonisch montags bis donnerstag von 9:00 – 12:30 Uhr zu erreichen.
Einlasshinweise
Der Einlass erfolgt über das hintere Foyer auf der Westseite (einmal um das CinemaxX herum).
Taschen und Rucksäcke
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die LOKHALLE Göttingen genommen werden.
Rauchverbot
In der LOKHALLE Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit polistischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches undradikales Propagandamaterial