Göttinger Symphonieorchester
Göttinger Symphonieorchester
Lokhalle Klassik 1: Schicksal
Die russische Seele – gibt es die? Dostojewski meinte, sie spiegele sich in dem „Bedürfnis, immer und unaufhörlich, überall und in allem zu leiden“. Natürlich ist das eine unzulässige Verallgemeinerung. Aber in der Musik kennen wir die Leidenschaft für das Leid, die Melancholie, für unstillbare Sehnsüchte. In einer von Tschaikowsky verfassten Deutung seiner vierten Symphonie heißt es: „So ist das ganze Leben ein nicht endendes Hin und Her zwischen der rauen Wirklichkeit und flüchtigen Visionen und dem Träumen von Freude…“ Wunderbare Melancholie kennzeichnet Rachmaninows hochvirtuoses Klavierkonzert d-Moll, mystische Bilder malt Ljadow in seinem musikalischen Märchen von der Hexe Baba-Yaga, die in einer Hütte auf Hühnerbeinen wohnt, durch die Lüfte fliegt und Kinderknochen verspeist.
Anatoli Ljadow
_Baba-Yaga, op. 56
Sergej Rachmaninow
_Konzert für Klavier und Orchester
Nr. 3 d-Moll op. 30
Pjotr Tschaikowsky
_Symphonie Nr. 4 f-Moll op. 36
Dirigent Nicholas Milton
Klavier Joseph Moog
GÖTTINGER Symphonieorchester
Gemeinnützige Göttinger Symphonie Orchester GmbH
Godehardstraße 19-21
37081 Göttingen
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Telefon: 0551 305 44-0
Fax: 0551 305 44 20
Einlasshinweise
Taschen und Rucksäcke
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die LOKHALLE Göttingen genommen werden.
Rauchverbot
In der LOKHALLE Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit polistischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches undradikales Propagandamaterial