Martin Rütter
Martin Rütter
Der will nur spielen - Die neue Live-Tour
Seit 25 Jahren befindet sich Martin Rütter auf tierisch-menschlicher Mission. Immer im Auftrag der Hunde. Und zur Aufklärung ihrer Halter. Ein Vierteljahrhundert ganz im Zeichen der besseren Verständigung von Zwei- und Vierbeiner. Ein Vierteljahrhundert mit kühlem Kopf und scharfer Beobachtungsgabe durch den skurrilen Beziehungsalltag von Hasso und Herrchen. Ein Vierteljahrhundert mit dem Spiegel der gnadenlosen Wahrheit in der Hand.
In seiner neuen Live-Show „DER WILL NUR SPIELEN!“ nimmt Martin Rütter sein Publikum mit auf eine rasante Reise durch die Hundehütten dieser Nation. Er klärt auf, er deckt auf und wenn’s sein muss, holt er auch den Jogger von der Laterne. Martin Rütter ist der Mann für alle Felle. Er wird zum Pragmatiker, wenn sich die Fragen aller Fragen stellt: Kastration – ja oder nein? Er gibt den Analytiker, wenn Pfiffi an der Leine und den Nerven seines Menschen zerrt. Er mutiert zum Romantiker, wenn er uns erzählt, was Liebe auf den ersten (Welpen-)Blick wirklich bedeutet. In seiner neuen Live-Show „DER WILL NUR SPIELEN!“ beleuchtet der Hundeprofi Nummer 1 die wichtigsten Themen der letzten 25 Jahre. Er präsentiert unterhaltsame Geschichten und aberwitzige Anekdoten. Er liefert wertvolle Tipps und hilfreiche Hinweise. Und das wie immer in seiner typischen, unvergleichlichen Rütterschen Art.
„DER WILL NUR SPIELEN!“ – mit und von Martin Rütter. Fachlich fundiert. Erbarmungslos ehrlich. Und natürlich wieder zum Bellen komisch.
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Einlasshinweise
Taschen und Rucksäcke
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die LOKHALLE Göttingen genommen werden.
Rauchverbot
In der LOKHALLE Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit polistischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches undradikales Propagandamaterial