Max Raabe & Palast Orchester
Max Raabe & Palast Orchester
Hummel streicheln
Eine dicke, weiche Hummel streicheln, das wäre doch was! Max Raabe & Palast Orchester haben sich diesen Wunsch musikalisch erfüllt – mit ihrem neuen Konzertprogramm 2025 “Hummel streicheln”!
Max Raabe liebt Tiere. In seinem Lied “Hummel” träumt er sich in ihre Welt, möchte den Kängurun Kekse in die Beutel tun, oder an bestimmten Stellen mit Bibern Bäume fällen. Seine Gedanken kreisen aber auch um Auswirkungen der Autokorrektur (“Nochmal von vorn”), Fahrrad fahrn, oder – wie man weiß – den perfekten Moment, der verpennt wird. Im Konzertprogramm „Hummel streicheln“ haben Max Raabe & Palast Orchester tierischen Spaß, beliebte „Raabe-Pop“ – Hits mit zeitlosen Original-Titeln der 20er / 30er Jahre wie „Heute Nacht oder nie“ oder „Wenn die Elisabeth“ zu verbinden.
Während Max Raabe auf seine schräge, humorvolle Art durch das Programm führt, kann das geneigte Publikum sich zurücklehnen und abschalten. Übrigens lohnt es sich, auf die sozialen Medien von Max Raabe & Palast Orchester zu summen… nein … zu zoomen. Dort werden in den nächsten Wochen lustige Videoclips zum Lied “Hummel” veröffentlicht.
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Einlasshinweise
Taschen und Rucksäcke
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die LOKHALLE Göttingen genommen werden.
Rauchverbot
In der LOKHALLE Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit polistischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches undradikales Propagandamaterial